Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige zu anstehenden Wahlen

 

Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Wahlbezirken, der Wahlhandlung und der Briefwahlbeantragung.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

 

Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahl)

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 2. Februar 2025 zugestellt. Sollten Sie bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, jedoch wahlberechtigt sein, melden Sie sich bitte umgehend im Bürgerbüro.

Sie haben die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein können Sie entweder per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 292 Biberach wählen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Briefwahlunterlagen erst zustellen können, wenn uns die Stimmzettel vorliegen. Diese werden voraussichtlich in der ersten Februarhälfte (bis 9. Februar 2025) an uns ausgeliefert. Damit ist der Zeitraum für die Briefwahl sehr eng bemessen. Bitte kalkulieren Sie dies in Ihre Planungen (Postlaufzeiten beachten!!!) ein. Wir stellen im Rathaus Möglichkeiten zur Verfügung, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen abholen und gleich vor Ort wählen können. Im Zeitraum 10. Februar 2025 bis 21. Februar 2025 wird das Bürgerbüro wie folgt für Wahlangelegenheiten geöffnet sein:

   - Montag bis Mittwoch:            08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

   - Donnerstag:                                 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

   - Freitag, 14.02.2025:                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

   - Freitag, 21.02.2025:                08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Für die Beantragung eines Wahlscheins stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Beantragung mit dem Mobilgerät (bis 20.02.2025, 12:00 Uhr):

Ganz bequem und unkompliziert können Sie den Wahlschein mit Ihrem Mobilgerät (Smartphone/Tablet) beantragen. Hierzu scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ab. Dieser beinhaltet alle für die Beantragung des Wahlscheins erforderlichen Angaben. Um sich zu authentifizieren, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum eintragen. Anschließend geben Sie den Antrag frei, dieser wird dann direkt in unser System eingespielt.

Beantragung über den nachfolgenden Link (bis 20.02.2025,12:00 Uhr):

Alternativ können Sie den Wahlschein auch über den nachfolgenden Link beantragen. In dem Online-Formular sind die folgenden Daten einzutragen: Wahlbezirk, Wählernummer, Vorname, Name, Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse. Anschließend geben Sie die Daten frei.

Online-Beantragung Wahlschein für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Beim Aufruf des Links zur Beantragung von Wahlscheinen werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung (komm.one) weitergeleitet.

In beiden Fällen wird uns Ihr Wahlscheinantrag elektronisch übermittelt und direkt ins System eingespielt. Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird Ihnen schnellstmöglich zugestellt.

Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne unter der Nummer 08395 9406 0.

Nach wie vor haben Sie jedoch auch die Möglichkeit den Wahlschein persönlich, schriftlich oder per E-Mail (unter Angabe Ihrer folgenden Daten: Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum) zu beantragen. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

 

Hinweise für Auslandsdeutsche

An der Wahl zum 21. Deutschen Bundestags kann nur wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen daher die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Hierbei ist zwischen zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.

Fall 1:

- Sie sind Deutsche oder Deutscher,

- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,

- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,

- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und

- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Treffen die oben genannten Punkte zu Fall 1 auf Sie zu, dann füllen Sie den Antrag nach Anlage 2 der Bundeswahlordnung aus.

Den handschriftlich ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die Gemeinde Berkheim an folgende Kontaktdaten übersenden:

- Postalisch:              Gemeinde Berkheim, Courbonplatz 1, 88450 Berkheim

- Fax:                              08395 9406-22

- Mail:                            info@gemeinde-berkheim.de

Fall 2:

- Sie sind Deutsche oder Deutscher,

- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,

- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,

- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Auf-enthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,

- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

Treffen die Punkte unter Fall 1 nicht auf Sie zu, jedoch diese unter Fall 2, dann nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a der Bundeswahlordnung.

Der Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben anders als bei Fall 1 im Original bei der Gemeinde Berkheim eingereicht werden.

- Postalisch: Gemeinde Berkheim, Coubronplatz 1, 88450 Berkheim

Einhalten der Frist:

Anträge zur Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Aufgrund des vorgezogenen Wahltages ist dies somit der 2. Februar 2025. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden!

Zuständige Gemeinde:

Zuständige Gemeindebehörde ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. In anderen Fällen ist die Gemeinde zuständig, in welcher Ihre Vorfahren in gerader Linie zuletzt gemeldet waren. 

Weiteres Vorgehen:

Nach Erhalt und Prüfung Ihres eingereichten Antrages übersenden wir Ihnen Ihren persönlichen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Unterlagen erst zustellen können, wenn uns die Stimmzettel vorliegen. Diese werden voraussichtlich in der ersten Februarhälfte (bis 9. Februar 2025) an uns ausgeliefert. Damit ist der Zeitraum für die Briefwahl sehr eng bemessen. Bitte kalkulieren Sie dies in Ihre Planungen (Postlaufzeiten beachten!!!) ein.

Weitere ausführliche Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin

 

Hier gelangen Sie zu den gemeinsamen Hinweisen der Landeswahlleiterin und des Innenministeriums zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

 

Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Wahlergebnisse

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Wahlergebnisse Europa- und Kommunalwahl 2019

Wahlergebnisse Europa- und Kommunalwahl 2024

 

Bundestagswahl am 26. September 2021

Wahlergebnisse

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Wahlergebisse Bundestagswahl 2021

Landtagswahl am 14. März 2021

Wahlergebnisse

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Wahlergebnisse Landtagswahl 2021