Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Beantragung von Ausweisdokumenten betrifft. Künftig dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Antragstellung akzeptiert und entgegengenommen werden.
Die digitalen Lichtbilder können entweder direkt vor Ort im Bürgerbüro des Rathauses erstellt werden, oder bei einem zertifizierten Fotografen, der das Bild dann Sicher und Digital der Gemeinde übermittelt.
Falls Sie in nächster Zeit dringend ein Ausweisdokument benötigen empfehlen wir, Ihren Antrag noch vor dem 01. Mai 2025 zu stellen. So vermeiden Sie mögliche Verzögerungen durch technische Probleme, die beim Umstieg auf das digitale Fotoverfahren auftreten könnten.
Bitte beachten Sie, dass ab dem genannten Datum keine klassischen Papierfotos mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten akzeptiert werden können. Weitere Informationen erhalten Sie gerne im Bürgerbüro der Gemeinde.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Seit dem 24. Februar 2025 ist es möglich, seinen Wohnsitz bei der Gemeinde Berkheim elektronisch anzumelden. Bitte beachten Sie jedoch, das ausschließlich die Anmeldung eines Wohnsitzes möglich ist, Ihr alter Wohnsitz wird anschließend automatisch abgemeldet. Eine Abmeldung oder änderung von Haupt- und Nebenwohnung ist derzeit nicht möglich. Weitere Informationen finden sie unter dem unten stehenden Punkt "Wohnsitz anmelden".